Bundesverwaltungsgericht: Münchner Stadtrat muss Grundrechte einhalten
Seit Jahren kämpft die Stadt München erfolgreich gegen jüdische und palästinesische Organisationen und Aktivisten, die die Apartheid in Israel, die hundertfachen unbestraften Morde an Palästinensern, den Landraub durch Israel und die wirtschaftliche und politische Entrechtung von fast fünf Millonen Menschen seit 1948 nicht als Ausdruck der „einzigen Demokratie im Nahen Osten“ (Peter Münch in der Süddeutschen Zeitung) sehen wollen.
2017 fasste der Stadtrat einen Beschluss gegen die sogenannte BDS-Bewegung, wonach Organisationen und Personen, die diese Bewegung unterstützen, keine Räume der Stadt München nutzen dürfen. Bereits vorher mussten jüdische Künstler wie Nirit Sommerfeld und der renommierte Psychiater Professor Rolf Verleger u.a. in Kirchen vortragen, da die Stadt München ihnen vorwarf, die Palästinenser zu unterstützen. Bereits 2009 wurde der jüdische Historiker Ilan Pappe von der Stadt München ausgeladen. Der weltberühmte Dirigent Daniel Barenboim, der sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Palästinenser einsetzt, musste sich nach Angaben palästinensischer Gruppen in München bereits selbst gegen ein Konzertverbot wehren.
München kann nicht zuletzt nach der Entlassung des russischen Dirigenten Valery Gergiev – sein Vergehen: Kontakt zum russischen Präsidenten – nunmehr auf eine bald einhundertjährige Tradition von poltischer Verfolgung und Intoleranz zurückblicken. Diese schilderte der emigrierte, 1884 geborene Münchner Lion Feuchtwanger bereits 1930 in seinem Roman Der Erfolg.
Bereits der Verdacht Antisemit zu sein – jede Diskussion dieser Denunziation mit einem Begriff des 19. Jahrhunderts ist sinnlos – kann in der Weltstadt mit Herz zur Entlassung und zum Berufsverbot führen.
Damit Palästinenser wie Fuad Hamdan, der seit Jahren eine jüdisch-palästinensische Dialoggruppe in München leitet und mit 18 Jahren nach München kam, überhaupt öffentlich auftreten können, müssen sie nach London oder Paris ausweichen – oder aber in den Club Voltaire in Frankfurt. Bei seinem Vortrag in dem legendären Studentenclub bedankte er sich mit den sarkastischen Worten: „Dass man einen Palästinenser einlädt, ist eigentlich schon fast antisemitisch“.
Nun ist es den in München lebenden palästinensischen Bürgern mit etwa 40.000 Euro Spenden gelungen, zumindest ein Zeichen für Toleranz in der intoleranten Landeshauptstadt zu setzen: Durch buchstäblich alle Instanzen (Die Stadt München hoffte noch in der Revision auf eine erfolgreiche Rechtsbeugung) gelang es ihnen, den 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes festellen zu lassen, dass Grundrechte sogar und auch in der Stadt München gelten – auch dann, wenn der Stadtrat das Gegenteil beschliesst.
Die Stadt muss also fortan Veranstaltungen von Juden und Palästinensern auch dann genehmigen, wenn in diesen die Politik des Staates Israel kritisiert wird. Dessen Morde und Hinrichtungen als ‚jüdisch‘ zu bezeichnen, stellt eine ernstzunehmende Beleidigung der jüdischen Religion dar. ist doch im sechsten Gebot im Buch Moses das Morden ebenso verboten wie die Blutrache.
Dass die Münchner Palästinenser so viel Sozialkapital aktivieren konnten, dass dies gar das Bundesverwaltungsgericht überzeugte, lässt Hoffnung für die Demokratie in Deutschland aufkommen.
Wann werden Flüchtlinge erfolgreich dafür klagen, dass auch ihre in Deutschland lebenden Kinder das eigentlich jedem Kind zustehende Kindergeld erhalten können? Wann werden Flüchtlinge das Recht erhalten, in ihrem Heimatland bei der deutschen Botschaft einen Visumsantrag für die Bundesrepublik Deutschland stellen zu können? Dies ist ihnen unter anderem in Afghanistan, Syrien und der Türkei verboten.
Ein funktionierender Rechtsstaat könnte die schäbige Tradition der Intoleranz in München beenden.
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admin am 11. September 2022 in Allgemein